Außerordentliche Wirtschaftshilfe

Für die temporäre Schließung einzelner Branchen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus im vierten Quartal 2020 (November- & Dezemberhilfe) gewährten die Bayerische Staatsregierung und die Bundesregierung betroffenen Unternehmen, Betrieben, Selbständigen, Vereinen und Ein­richtungen außerordentliche Wirtschaftshilfen, um entstandene Belastungen abzufedern. Die Antragsfrist ist Ende Juli 2021 ausgelaufen.

Servicehotline und E-Mail-Beratung

Über den gesamten Zeitraum der Corona-Pandemie gab es für Soloselbständige und Unternehmen zahlreiche Hilfsprogramme. Häufig ist eine nachträgliche Überprüfung bzw. Endabrechnung erforderlich. Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte direkt an die jeweiligen Ansprechpartner.

Soforthilfe Corona: Erreichbarkeit der Servicehotline werktags, zwischen 9-11 und 13-15 Uhr, unter 089 57907066 sowie per E-Mail an info[at]soforthilfecorona.bayern[dot]de.

Neustarthilfen, Überbrückungshilfen und außerordentliche Wirtschaftshilfen (November-/Dezemberhilfe): Erreichbarkeit der Servicehotline Montag bis Donnerstag von 8-18 Uhr sowie Freitag von 8-16 Uhr, unter 089 51161111 sowie per E-Mail an wirtschaftshilfen[at]muenchen.ihk[dot]de.

Soloselbständigenprogramm für Künstlerinnen und Künstler sowie Angehörige kulturnaher Berufe: Über die Kontaktmöglichkeiten informiert das StMWK.

Mit Beschluss vom 28. Oktober 2020 hatten Bund und Länder die temporäre Schließung („Lockdown light“) einzelner Branchen beschlossen, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen. Für die von den temporären Schließungen erfassten Unternehmen, Betriebe, Selbständigen, Vereine und Ein­richtungen gewährt der Bund eine außerordentliche Wirtschaftshilfe (Novemberhilfe), um sie für finanzielle Ausfälle zu entschädigen.

Mit Beschluss vom 25. November 2020 hatten Bund und Länder vereinbart, die finanzielle Unterstützung für vom Lockdown betroffene Unternehmen auch im Dezember fortzuführen (Dezemberhilfe).

Antworten auf die häufig gestellten Fragen zur „Novemberhilfe“ und „Dezemberhilfe“ finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

Für die Unternehmen und Soloselbständigen in Bayern, die schon vor dem am 2. November 2020 beginnenden bundesweiten Lockdown von einem Lockdown auf Kreisebene betroffen waren (Berchtesgadener Land, Rottal-Inn, Augsburg und Rosenheim) wurde die Novemberhilfe durch ein Landesprogramm, die „Bayerische Lockdown-Hilfe“, ergänzt.

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Bayerisches Wirtschaftsministerium
Hotline der IHK für München und Oberbayern